Ich beschäftige mich gerade mit der Anschaffung eines Multifunktionsgeräts. Es sollte idealerweise Farblaserdrucker, Scanner und Fax enthalten und irgendwie ans Netzwerk anschließbar sein.
Neben den technischen Details stellt sich die Frage der steuerlichen Relevanz der Anschaffung und dies in Kombination mit der anstehenden Steuerreform in 2008. (die GWG Grenze wird von 410 auf 150€ gesenkt).
Erster Fall: Gerät kostet > 410 Euro
Aufgrund dessen, dass das Gerät durch die Faxbeigabe eigenständig nutzbar ist, kann es eigenständig abgeschrieben werden und erhöht nicht den Wert des vorhandenen Notebooks. Leider werden Faxgeräte auf 5 Jahre abgeschrieben. Deshalb wäre es doch besser, das Gerät als Drucker/Scanner auszugeben, den Wert des Notebooks zu erhöhen und damit in den Genuss der Dreijährigen Abschreibung zu kommen.
Hier stellt sich mir folgende Frage: Angenommen, das Notebook ist bereits seit einiger Zeit vorhanden und hat nur noch eine Abschreibungsdauer von jetzt 2 Jahren. Das MFGerät erhöht den Wert des Notebooks.
Wird die Restabschreibungsdauer des Notebooks auch für das MFGerät angenommen oder verlängert sich die Abschreibungsdauer des Gesamtpakets oder wird das MFGerät mit eigener Abschreibungsdauer berücksichtigt?
Zweiter Fall: Gerät kostet < 410 Euro
Das Gerät ist eigenständig nutzbar und hat deshalb nichts mit dem Notebook zu tun - es wird direkt als GWG abgeschrieben. So weit ich weis kommt hier die Abschreibung für Fax Geräte gemäß AFA-Tabelle nicht zum tragen.
oder
Das Gerät wird als Drucker/Scanner deklariert und erhöht deshalb den Wert des Notebooks. Gleiche Problematik/Frage wie bei > 410 Euro.
Dazu kommt, dass erst im nächsten Jahr steuermindernde Ausgaben notwendig sind. Deshalb favorisiere ich die Variante, nichts zu überstürzen und ein vernünftiges Gerät zu kaufen, welches als Werterhöhung des Notebooks abgeschrieben wird.
Ideen? Anregungen?
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